Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Reitunterricht
Mit allen Reitschüler:innen wird ein Reitschulvertrag abgeschlossen, der die Teilnahme am Reitunterricht regelt.
Der Reitunterricht findet auf dem Reitplatz, in der Reithalle, auf der Ovalbahn oder im Round-Pen statt. Ist aufgrund tierschutzrelevanter Faktoren (z. B. Hitze oder Frost) das Reiten nicht möglich, wird Bodenarbeit oder Theorieunterricht durchgeführt.
Der Reitunterricht findet in festen wöchentlichen Gruppen statt. Für die Teilnahme am Gruppenunterricht wird ein fester Platz vergeben, der zur Teilnahme an allen regulären Reitterminen dieses Platzes berechtigt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, freie Reittermine nach vorheriger Absprache wahrzunehmen.
Reittermine:
Der Reitunterricht findet in den offiziellen Schulwochen des Landes Sachsen sowie an Feier- und Brückentagen statt, die in der Schulzeit liegen. Ausgenommen ist die erste Schulwoche nach den Sommerferien, in der der Stundenplan für das neue Reitschuljahr erstellt wird.
Für das Reitschuljahr gelten somit fest vereinbarte reguläre Reittermine. Diese werden zu Beginn jedes Reitschuljahres bekanntgegeben.
Zahlungsmöglichkeiten:
Während der Laufzeit des Reitschulvertrages werden alle regulären Reittermine für Reitschüler:innen mit festem wöchentlichem Reitschulplatz berechnet, unabhängig davon, ob die Teilnahme am Reittermin erfolgt ist.
- Vorauszahlung
Die Zahlung erfolgt jeweils im Voraus für die nächsten zehn regulären Reittermine des vereinbarten festen wöchentlichen Reitschulplatzes. Familien mit mindestens zwei Reitschüler:innen können Vorauszahlungen für jeweils fünf Reittermine vornehmen.
Die jeweilige Vorauszahlung ist vor dem ersten darin enthaltenen Reittermin fällig.
- Abonnement
Im Abonnement wird der feste wöchentliche Reitschulplatz in zwölf gleichen Monatsbeträgen bezahlt.
Die Höhe des Monatsbetrages ergibt sich aus der Anzahl der regulären Reittermine im Schuljahr. Erhöht oder verringert sich diese Anzahl, wird der Monatsbetrag zum jeweiligen Schuljahresbeginn entsprechend angepasst.
Im Betrag des Abonnements sind 5 % Preisnachlass auf den regulären Reitstundenpreis enthalten.
- 10er-Karte
Für die Nutzung freier Reittermine kann eine 10er-Karte erworben werden. Die 10er-Karte berechtigt zur Teilnahme an zehn frei vereinbarten Reitterminen.
Die 10er-Karte ist personengebunden und nicht auf andere Reitschüler:innen übertragbar. Sie ist vor dem ersten darin enthaltenen Reittermin zu bezahlen und während der Laufzeit des Reitschulvertrages unbegrenzt gültig.
Absage von Reitterminen durch Reitschüler:innen:
Ein Reittermin muss spätestens am Vortag und mindestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Ein Ersatztermin kann erbeten und – soweit organisatorisch möglich – vereinbart werden.
Falls die Absage nicht erfolgt oder zu kurzfristig geschieht, entfällt die Möglichkeit, einen Ersatztermin wahrzunehmen. Aus Fairnessgründen sollte die Absage so früh wie möglich erfolgen, damit andere Reitschüler:innen freie Plätze für Ersatztermine nutzen können.
Ersatztermine sind eine freiwillige Kulanzleistung der Reitschule und erfolgen ausschließlich im Rahmen verfügbarer freier Plätze in regulär stattfindenden Reitstunden. Ein Anspruch auf bestimmte Termine oder auf die vollständige Nachholung aller versäumten Reittermine besteht nicht.
Ersatztermine können grundsätzlich bis zum Ende des laufenden Reitschuljahres wahrgenommen werden. Aus Kulanz ermöglicht die Reitschule darüber hinaus die Nutzung nicht wahrgenommener Ersatztermine bis zum Beginn der Herbstferien des folgenden Schuljahres, sofern das Vertragsverhältnis über das laufende Schuljahr hinaus fortbesteht. Mit Beendigung des Vertrages endet diese zusätzliche Kulanzregelung.
Die Reitschule ist nicht verpflichtet, zusätzliche Reittermine ausschließlich zum Zwecke der Nachholung anzubieten.
Absage von Reitterminen durch die Reitschule:
Sagt die Reitschule einen regulären Reittermin ab, wird für alle betroffenen Reitschüler:innen eine Ersatzmöglichkeit angeboten. Die Ersatzmöglichkeit kann im Rahmen einer regulär stattfindenden Reitstunde oder durch einen zusätzlichen Reittermin erfolgen. Die Reitschule legt den Zeitpunkt und die organisatorische Form der Ersatzmöglichkeit fest. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
Der/die Reitschüler:in ist grundsätzlich aufgefordert, sich selbst aktiv um einen Ersatztermin zu bemühen. Ist das Nachholen trotz des Angebots von zwei Ersatzmöglichkeiten aus Gründen, die der/die Reitschüler:in zu vertreten hat, nicht möglich, verfällt die Möglichkeit zur Nachholung.
Ersatzmöglichkeiten können grundsätzlich bis zum Ende des laufenden Reitschuljahres angeboten bzw. angefragt werden. Aus Kulanz gilt auch hier die Verlängerungsmöglichkeit bis zum Beginn der Herbstferien des folgenden Schuljahres.
Kann die Reitschule keine zwei Ersatzmöglichkeiten bis zum Ende der Verfallsfrist ermöglichen, wird der anteilige Betrag für den ausgefallenen Reittermin erstattet.
B. Ausritte
Voraussetzungen für die Teilnahme:
Die Teilnahme an einem Ausritt setzt das sichere Beherrschen der Grundgangarten Schritt, Trab und Galopp voraus.
Das maximale Körpergewicht für die Teilnahme beträgt 85 kg.
Buchung und Zahlung:
Eine Buchung kann ausschließlich über das von der Reitschule bereitgestellte Buchungsformular erfolgen. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Buchungsformular.
Durchführung des Ausritts:
Alle Ausritte werden von einem Rittführer geführt.
Die Reitschule kann einen Ausritt insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall des Rittführers oder nicht vertretbaren Wetter- oder Wegverhältnissen absagen.
Wird ein Ausritt durch die Reitschule abgesagt, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet.
Die konkrete Route kann abhängig von den Wünschen der Teilnehmer sowie von Wetter-, Wege- und sonstigen örtlichen Bedingungen angepasst werden.
Absage durch den Teilnehmer:
Absagen müssen in Textform, z. B. per E-Mail erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Absage bei der Reitschule.
Bei einer Absage durch den Teilnehmer gelten folgende Stornokosten:
-
- bis 15 Tage vor dem Ausritt: keine Stornokosten
- 14 bis 7 Tage vor dem Ausritt: 50 % des Teilnahmebetrags
- ab 6 Tage vor dem Ausritt: 100 % des Teilnahmebetrags.
Die Stornokosten entfallen, wenn der Teilnehmer selbst einen Ersatzteilnehmer stellt, der den frei gewordenen Platz übernimmt und den regulären Teilnahmebetrag entrichtet.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
C. Lehrgänge und Reiterferien
Die Buchung wird verbindlich mit einer Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises ab sofort; Restbetrag spätestens 2 Wochen vor Beginn zu zahlen.
Bei Nichtteilnahme gilt die Anmelde-Anzahlung als Bearbeitungsgebühr - es sei denn, es wird eine Equivalenz geboten. Die An- und Abmeldung muss schriftlich erfolgen.
Da sich kurzfristig kaum ein Teilnehmer ersetzen lässt, sind bei der Abmeldung
ab dem 30. Tag vor Beginn 50 %,
ab dem 15. Tag vor Beginn 80 % und
ab dem 5. Tag vor Beginn 100% des Gesamtpreises zu zahlen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird empfohlen!
D. Haftungsausschluss
„Ich erkenne an, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt. Insbesondere werde ich darauf hingewiesen, dass der Veranstalter und der Leiter für Unfälle, die während des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände erlitten werden, eine Haftung nur soweit übernehmen, als hierfür Versicherungsschutz besteht, bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.“
Für das funktionierende Zusammenleben auf dem Hof besteht eine zusätzliche Hofordnung. Diese kann im Büro eingesehen oder per EMail angefragt werden.
Reitschüler:innen, Einsteller:innen, sowie deren Angehörige oder Bekannte verpflichten sich mit dem Betreten der Anlagen der Reitschule und des Hofes zur Einhaltung dieser Hofordnung.




